Gendern und SEO: Wie wirken sich gegenderte Texte auf die Suchmaschinenoptimierung aus?

Gendern und SEO: Wie wirken sich gegenderte Texte auf die Suchmaschinenoptimierung aus. Oberhalb des Textes ein Fächer in den Regenbogenfarben, unterhalb des Textes der Schriftzug "Google".

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Gendern Sie auf Ihrer Firmenwebsite und in Ihren anderen Unternehmenstexten? Oder lehnen Sie das Gendern ab? Das sind Fragen, an der sich die Geister scheiden – und um die es in diesem Beitrag gar nicht geht. Ich werde weder für noch gegen das Gendern plädieren, sondern die Frage „Gendern und SEO“ in den Mittelpunkt rücken.

Wie sieht es aus, wenn Sie gendern wollen oder es laut sprachlichen Vorgaben Ihres Unternehmens tun müssen: Welchen Einfluss hat das Gendern auf die Suchmaschinenoptimierung und auf Ihren Stellenwert bei Google? Geht Gendern und SEO überhaupt? Und können Sie oder Ihre Firma SEO-technisch trotz Personenbezeichnungen wie „Notar*innen“, „Steuerberater:in“ oder „Lektor_in“ punkten? Ich gebe Ihnen Tipps!

Gendern und SEO: So geht Google mit Genderzeichen um

Tatsache ist: Wenn Sie Personenbezeichnungen als zentrale Keywords nutzen, sind Begriffe wie „Notar*innen“, „Grafiker:in“ oder „Übersetzer/-in“ äußerst unvorteilhaft: weil

  • die meisten Menschen (Sie höchstwahrscheinlich auch) männliche Personen und Berufsgruppen googeln,
  • es bei männlichen Bezeichnungen letztlich keine Rolle spielt, ob Sie einen Mann oder eine Frau aus der Google-Ergebnisliste auswählen,
  • Google daher grundsätzlich berufstätige Männer vorschlägt und
  • Frauen oder diverse Menschen nur dann in der Ergebnisliste auftauchen, wenn sie maskuline Bezeichnungen nutzen.

Dazu zwei kleine Tests. So oft wurde innerhalb eines Monats nach den folgenden Begriffen gesucht:

  • „Grafiker“: 14.800 Mal,
  • „Grafikerin“: 480 Mal,
  • „Grafiker:in“: 10 Mal,
  • „Grafiker*in“: gar keine Anfragen.

Und so viele Suchergebnisse (ungefähre Angaben) hat Google angezeigt:

  • „Grafiker“: 10.700.000 Ergebnisse,
  • „Grafikerin“: 2.220.000 Ergebnisse.

Bei „Grafiker:in“ (507.000.000 Ergebnisse) und „Grafiker*in“ (565.000.000 Ergebnisse) liegen die Zahlen sehr viel höher. Allerdings kann Google den Gender-Stern und den Doppelpunkt nicht richtig einordnen: In beiden Ergebnislisten finden sich die Bezeichnungen „Grafiker:in“ und „Grafiker*in“ nur hin und wieder – daneben aber sehr oft die Begriffe „Grafiker“, manchmal „Grafiker/in“ oder „Grafiker/-in“ und gelegentlich auch „Grafikerin“.

Gendern, SEO, Google: Das heißt für Sie …?

Google nimmt Berufe und Personen anders wahr als die meisten von uns. Viele fassen Männer, Frauen und/oder weitere Geschlechter unter maskulinen Personenbezeichnungen zusammen. Aber Google und Co. erkennen nicht, dass wir mit „Grafiker“ Männer und Frauen meinen: Wenn Sie nach „Grafiker“ suchen, finden Sie Männer (oder Frauen und diverse Menschen, die auf ihren Websites die männliche Bezeichnung „Grafiker“ verwenden).

Außerdem: Sonderzeichen verwirren Suchmaschinen – nicht nur Sternchen oder Doppelpunkte, sondern auch Schrägstriche, Unterstriche oder das Binnen-I.

Keywords wie „Grafiker*in“, „Notar:in“ oder „Übersetzer_in“ sind also keine gute Idee für Ihre Website. Natürlich könnten Sie sagen: Bei solchen Begriffen profitieren Sie von weitaus weniger Konkurrenz – weil nach solchen Begriffen eben kaum jemand sucht. Aber dass Google Genderzeichen wie Sternchen oder Doppelpunkte nicht richtig einordnen kann, hebt diesen Konkurrenzvorteil auf.

Gendern und SEO: Praxistipps für geschlechtergerechte Formulierungen

Sie möchten auf Ihrer Firmenwebsite sämtliche Menschen ansprechen, niemanden ausschließen – und dennoch bei Google gefunden werden? Dann helfen Ihnen diese Tipps und Tricks:

1. Setzen Sie auf alternative Keywords

Lassen Sie Personenbezeichnungen außen vor – und suchen Sie stattdessen nach alternativen Keywords. Rücken Sie zum Beispiel Ihre Leistungen statt der dabei handelnden Person(en) in den Mittelpunkt. Konzentrieren Sie sich auch bei Blogartikeln auf Ihr Thema, nicht auf Personen. Zum Beispiel mit

  • „Grafikdesign“ oder „Grafikleistungen“ statt „Grafiker“,
  • neutralen Bezeichnungen: „Servicekraft“ und „Bedienung“ statt „Kellner“, „Bürokraft“ statt „Sekretärin“ oder „Fachkompetenz“ statt „Fachmann“ oder „Expertin“,
  • Verben: „Es sollte beachtet werden, dass …“ oder „herausgegeben von …“ statt „Mitarbeiter sollten beachten“ und „Herausgeber“,
  • Adjektiven: „ärztlicher Rat“ oder „fachliche Hilfe“ statt „Beratung durch einen Arzt“ und „Hilfe eines Spezialisten“.

Wichtig bleibt natürlich trotzdem: Prüfen Sie, ob solche Alternativen tatsächlich gegoogelt werden und ob sie für Ihre Websitetexte sinnvoll sind.

2. Nutzen Sie Paarformen

Okay: Paarformen sind beim Gendern unvorteilhaft, weil Sie dabei nur Frauen und Männer, aber keine diversen Menschen benennen. Doch Sie fahren allemal besser als mit rein maskulinen Personenbezeichnungen. Wenn Sie zuerst die weibliche Form nennen, gendern Sie SEO-gerecht: weil Sie der tendenziellen Suche nach Männern nachkommen. Vielleicht so:

  • „Sie suchen eine Hausärztin oder einen Hausarzt im Zentrum Leipzig?“,
  • „Hier geht’s zu unserem Kundinnen- und Kundenservice“ oder
  • „Wir suchen schnellstmöglich eine Ingenieurin oder einen Ingenieur für Fahrzeugtechnik“.

3. Bauen Sie trotzdem männliche Personenbezeichnungen ein

Sie wollen gendern oder müssen es seitens Ihrer Firma tun? Oder Sie sind als Frau selbstständig? Dann können Sie trotz geschlechtergerechten Formulierungen oder weiblichen Bezeichnungen männliche Begriffe einbinden – indem Sie mit eher allgemeinen Situationen beginnen und dann zur Gendersprache oder zu sich selbst als Anbieterin übergehen:

  • „Ein Goldschmied entwirft Schmuckstücke und stellt seine Entwürfe her. Außerdem reparieren, reinigen und polieren Goldschmiede Ihren Schmuck. Unsere Goldschmied*innen …“ oder
  • „Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei Bußgeldverfahren, bei Rechtsfragen zum Autokauf oder bei Unfällen. Als Ihre Anwältin unterstütze ich Sie.“

Außerdem: Nutzen Sie maskuline Begriffe in Ihren Metadaten (Title, Alt-Attribute …) und in Ihrer URL:

  • „Ihr Anwalt für Verkehrsrecht: Ich helfe Ihnen!“ statt „Ihre Anwältin für Verkehrsrecht: Ich helfe Ihnen!“ oder
  • „www.anwalt-verkehrsrecht-augsburg.de“ statt „www.anwaeltin-verkehrsrecht-augsburg.de“.

4. Eine Website mit Weiterleitung

Um Probleme bei der Frage „Gendern und SEO“ zu umgehen, können Sie auch zwei Websites erstellen:

  • Auf der ersten Seite nutzen Sie männliche Bezeichnungen: Dadurch sind Sie bei Google und Co. optimal zu finden.
  • Klicken Websitebesucherinnen und -besucher Ihre „männliche“ Seite an, führen Sie sie durch eine Weiterleitung auf Ihre gegenderte Seite. Oder zu Ihrer Website mit weiblichen Bezeichnungen, falls Sie als Dienstleisterin oder Handwerkerin arbeiten.

5. Achten Sie auf leserfreundliche Inhalte

Nicht zuletzt: Google hat der Nutzerfreundlichkeit von Websites immer größeren Stellenwert eingeräumt. Keywords allein sind nicht alles: Es hilft Ihrem Ranking, wenn Ihre Website häufig angeklickt wird und sich Besucher länger auf Ihren Seiten aufhalten. Leser- und nutzerfreundliche Inhalte – das heißt, Sie brauchen

  • ein klares Design,
  • kurze Ladezeiten,
  • eine übersichtliche Navigation,
  • barrierefreie Inhalte und
  • interessante, gut lesbare Texte.

Leserliche Texte heißt: Verzichten Sie auf allzu lange und allzu komplizierte Sätze, formulieren Sie zielgruppengerecht und keinesfalls unverständlich. Ob Sie im Rahmen dessen gegenderte Bezeichnungen wie „Grafiker*in“ oder „Steuerberater:in“ nutzen, hängt von der Corporate Language Ihrer Firma oder von Ihrer eigenen Entscheidung ab. Wie stark Ihre Website durch geschlechtergerechte Formulierungen abgelehnt wird, kann Ihnen niemand sagen.

Extratipp zum Schluss

Manipulieren Sie Ihre Website nicht, um besser zu ranken: mit sogenanntem Hidden Content samt jeder Menge maskuliner Personenbezeichnungen statt gegenderter Schreibweisen. Bei diesen „versteckten Inhalten“ geht’s um Texte, die von Google und Co. erkannt werden – aber für die Besucherinnen und Besucher Ihrer Seiten unsichtbar bleiben: beispielsweise weiße Schrift vor weißem Hintergrund.

Suchmaschinen stufen Hidden Content als Täuschung und als Manipulationsversuch der Ergebnislisten ein. Daher wird Hidden Content sanktioniert: unter anderem, indem Ihre Website herabgestuft wird.

Dennoch: Einige Hidden-Content-Möglichkeiten bleiben erlaubt. Dazu gehören (die schon erwähnten) Alt-Attribute Ihrer Bilder und die dazugehörigen Title Tags: Hier können Sie problemlos maskuline Personenbezeichnungen unterbringen.

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