Termine, Öffnungszeiten, Einladungen: Uhrzeiten richtig schreiben

Uhrzeiten richtig schreiben: Motiv goldener Wecker mit Glocken

© Sonja Langford │ unsplash.com

Uhrzeiten tauchen an vielen Stellen auf: in Angaben zu Geschäfts- und Öffnungszeiten, schriftlichen Terminabsprachen oder Einladungen. Doch wie wird die Uhrzeit korrekt angegeben? Zeit für einen Überblick, wie Sie die Uhrzeit schreiben können – und welche Rechtschreibregeln Sie beachten sollten.

Möglichkeiten der Uhrzeitangabe

Laut DIN 5008 (den Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) werden Stunden, Minuten und bei Bedarf auch Sekunden mit Doppelpunkten getrennt. Die DIN 5008 empfiehlt zudem, Stunden, Minuten und Sekunden zweistellig zu schreiben. Allerdings können Sie bei einstelligen Stundenangaben auf die führende Null und bei vollen Stunden auf die Minuten verzichten:

Uhrzeiten schreiben: Beispiele laut DIN 5008

Verbindlich sind die Empfehlungen der DIN 5008 jedoch nicht. So lässt der Duden neben der Schreibung mit Doppelpunkten auch Uhrzeitangaben mit Punkten und hochgestellten Minuten zu. Bei einstelligen Stundenangaben sind auch laut Duden keine führenden Nullen und bei vollen Stunden keine Hinweise auf die Minuten notwendig:

Uhrzeiten schreiben: Beispiele laut Duden

Uhrzeiten einheitlich angeben

Achten Sie darauf, einheitlich zu schreiben. Wenn Sie mehrere Uhrzeiten nennen und nur zum Teil zweistellige Stunden angeben müssen, dann greifen Sie idealerweise immer zu führenden Nullen:

Uhrzeiten schreiben: Beispiele für Öffnungszeiten

Und wenn Sie volle Stunden und gleichzeitig Uhrzeiten samt Minuten angeben müssen, dann hängen Sie jedes Mal die Minuten an:

Uhrzeiten schreiben: Beispiele für Zeiträume

Zeitspannen angeben

Nicht nur bei der Uhrzeit gibt es unterschiedliche korrekte Schreibungen. Auch wenn Sie auf eine gewisse Zeitdauer hinweisen, bestehen mehrere Möglichkeiten.

„10:00 Uhr – 18:00 Uhr“

Uhrzeiten mit Bis-Strich empfehlen sich, wenn Sie mehrere Uhrzeiten nennen müssen und es um Übersichtlichkeit geht: wenn Sie Ihre Geschäftszeiten für jeden Wochentag einzeln auflisten und sich ein ganzer Block von Uhrzeiten ergibt. Strenggenommen werden keine Leerzeichen vor und nach dem Bis-Strich gesetzt. Aber bei komplexeren Formulierungen („Öffnungszeiten: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr“) können Sie dennoch Leerschritte einfügen.

„Von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr“

Diese Schreibung eignet sich für Uhrzeiten in ausformulierten Sätzen: in geschäftlichen Ankündigungen, Veranstaltungsinformationen oder Einladungstexten. Dort wirken Uhrzeiten mit Bis-Strich allzu sperrig. Auch in Überschriften spricht nichts dagegen, „Telefonberatung: 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr“ oder „Beratung von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr“ zu schreiben.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie mit „von“ beginnen, muss auch die Präposition „bis“ folgen. „Beratung von 10.00 Uhr – 18.00 Uhr“ ist nicht korrekt.

„Zwischen 10 Uhr und 18 Uhr“

Solche Uhrzeitangaben empfehlen sich ebenfalls in ausformulierten Texten. Und auch sie sind in Überschriften oder überblicksartigen Ankündigungen denkbar – obwohl Uhrzeiten mit Bis-Strich („Beratung: 10 Uhr – 18 Uhr“) etwas übersichtlicher wirken.

Auf „zwischen“ folgt in jedem Fall die Konjunktion „und“. Formulierungen wie „Beratung zwischen 10 Uhr bis 18 Uhr“ oder „Besichtigungen zwischen 10 Uhr – 18 Uhr“ sind falsch.

Folgen zwei Uhrzeiten hintereinander, können Sie übrigens auf das erste „Uhr“ verzichten. Angaben wie „10:00 – 18:00 Uhr“, „von 10.00 bis 18.00 Uhr“ oder „zwischen 10 und 18 Uhr“ reichen aus.

Die Uhrzeit in Verbindung mit Datumsangaben

Über die korrekte Schreibung des Datums habe ich an anderer Stelle bereits gebloggt. Daher soll es hier allein um die geltenden Regeln rund um zusätzlich angehängte Zeitangaben gehen.

Laut Duden-Regel D 108 trennt man Datum und Uhrzeit mit einem Komma. Nach der Uhrzeit können Sie auf das Komma verzichten: wenn Sie die Datums- und die Zeitangabe als Aufzählung verstehen. Verwenden Sie die Uhrzeit jedoch als ergänzenden Zusatz, grenzen Sie diesen Zusatz mit einem schließenden Komma vom übrigen Satz ab:

Uhrzeiten schreiben: Beispiele für Datumsangaben mit Uhrzeit

Etwas komplizierter liegen die Dinge, wenn Sie die Uhrzeit um die Präposition „um“ ergänzen. Dann gilt:

Uhrzeiten schreiben: Beispiele für Datumsangaben mit Uhrzeit

Die Uhrzeit in Verbindung mit Wochentagen

Was für Datumsangaben und die Uhrzeit gilt, gilt auch für Wochentage in Verbindung mit Uhrzeiten:

Uhrzeiten schreiben: Beispiele für Tagesangaben mit Uhrzeit

Im Rahmen von Öffnungszeiten haben Sie größeren Spielraum – je nachdem, wie Sie Ihre Geschäftszeiten anordnen:

Uhrzeiten schreiben: Beispiele für Öffnungszeiten

Extratipp zum Schluss

Vorsicht bei den Abkürzungen „h“ für „Stunde“ und „min“ oder „Min.“ für „Minute“: Beide Abkürzungen geben nicht die Uhrzeit, sondern die Zeitdauer an. „9 h 30 min“ bedeutet nicht „9:30 Uhr“ – sondern dass das betreffende Ereignis neuneinhalb Stunden dauert. Und besonders leserlich sind Angaben wie „9 h 30 min“ ohnehin nicht: Ich würde „9 Stunden und 30 Minuten“ oder „neuneinhalb Stunden“ schreiben.

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7 Kommentare

  1. Dr. Eckhard Hübner

    Wie schreibt man eine Uhrzeit ohne Stundenangabe? Z. B. der Bus fährt jeweils um …42 ab.
    Vielen Dank für eine Antwort!

    Antworten
    1. Sandra Meinzenbach (Beitrag Autor)

      Guten Tag, Herr Hübner,

      bei einer Uhrzeit ohne Stundenangabe hat sich Folgendes eingebürgert: „Der Bus fährt jeweils um 42 nach ab“. Soweit ich es einschätzen kann, ist diese Variante allerdings eher bei kürzeren Minutenangaben geläufig: „Der Bus fährt immer um 5 nach“ oder „um 10 nach“.
      Alternativ sollten Sie beim Formulieren etwas ausholen: „Der Bus fährt jede Stunde in der 42. Minute ab“. Das klingt in meinen Augen jedoch etwas sperrig. Ich würde letztlich doch die Stundenangabe dazunehmen: „Der Bus fährt jeweils 10:42 Uhr, 11:42 Uhr usw.“

      Damit viele Grüße
      Sandra Meinzenbach

  2. Martin Jantowski

    Sehr geehrte Frau Dr. Meinzenbach

    in den 1970er Jahren habe ich Schriftsetzer gelernt; so richtig noch mit Setzkasten und Lettern aus Blei. In der Berufsschule – und wenn ich mich recht erinnere auch schon im Schulunterricht – wurde uns beigebracht, dass Angaben der Uhrzeit mit Punkt zu trennen und mit dem Wort Uhr, sozusagen als Maßeinheit, zu kennzeichnen sind (z. B.: 7.30 Uhr oder 12.45 Uhr). Dagegen sollten Angaben von Zeitverläufen mit Doppelpunkt getrennt und mit der physikalischen Maßeinheit h dargestellt werden (z. B.: 7:30 h oder 12:45 h, wenn irgendetwas siebeneinhalb oder zwölfdreiviertel Stunden lang gedauert hat).
    Heutzutage wird alles durchweg nur noch mit Doppelpunkten getrennt! Warum wirft man solche eigentlich eindeutigen Regelungen über den Haufen? Nur weil es einige Leute partout nicht begreifen – auch oder gerade, wenn sie in Amtsstuben sitzen?

    Und dann kommt u. a. so etwas heraus und unbedarfte Zeitgenossen werden genötigt, 25 € für diesen Behörden-Unsinn zu bezahlen! (So gesehen in Wernigerode, leider lässt sich das Foto dazu nicht mit hochladen.)
    Auf dem Foto zu sehen ein Verkehrsschild „Absolutes Halteverbot, Ende“ mit einem Zusatzschild, auf welchem steht: „ab 22.10.2020 7h“!
    Ich denke mal, die DIN-Normen gelten auch in und für Amtsstuben sowie für die dort Arbeitenden!

    Vermutlich kam so auch schon die letzte Rechtschreibreform zustande: einfach der Begriffsstutzigkeit und der Faulheit der Masse nachgegeben …!

    Mit freundlichen Grüßen aus Quedlinburg
    Martin

    Antworten
    1. Sandra Meinzenbach (Beitrag Autor)

      Guten Tag, Herr Jantowski,

      bei Angaben von konkreten Uhrzeiten (nicht nur von Zeitverläufen) ist heute sowohl der Doppelpunkt als auch ein normaler Punkt möglich und legitim. Ob man die ursprüngliche Schreibung mit Punkt mit Blick auf die Gewohnheiten der Masse um die Schreibung mit Doppelpunkt ergänzt hat, kann ich leider nicht sagen.
      Allerdings ist es so, dass der Duden prinzipiell die Alltags- und Umgangssprache berücksichtigt und einige dieser Sprachgewohnheiten aufnimmt: Das ist denkbar, dass man hier Bezug auf die gemeinhin benutzten Schreibungen genommen hat. Aber es spricht ja nichts dagegen, dass Sie sich weiterhin für den Punkt starkmachen.
      Die Normen der DIN 5008 (der Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) sind übrigens keine verbindlichen Normen, sondern eher Empfehlungen und Leitlinien. Daher ist es, beispielsweise für Behörden, durchaus möglich, auch andere Schreibweisen zu nutzen.

      Mit vielen Grüßen
      Sandra Meinzenbach

  3. oaito

    Hallo Frau Dr. Menzenbach,

    in Ihren Beispielen findet sich statt des Bis-Striches oftmals der Gedankenstrich. Was stilistisch auf einem Schild mit Öffnungszeiten sicherlich einfach Geschmackssache ist, wirkt auf mich innerhalb eines Textes befremdlich, gar irritierend weil ich eine Unterbrechung erwarte.

    Ich folge da Ihrer Beschreibung in Ihrem Beitrag über den Gedankenstrich 🙂

    Viele Grüße! Oaito.

    Antworten
  4. Marco

    Auch wenn es ungewöhnlich ist, würde ich gern sowohl die formelle als auch die informelle Uhrzeit komplett in Worten ausschreiben. Können Sie mir auch hier die richtige Rechtschreibung erklären?

    Zum Beispiel: Die Veranstaltung beginnt um 17.45 Uhr.
    Die Veranstaltung beginnt um siebzehn/fünf Uhr und fünfundvierzig Minuten.
    Die Veranstaltung beginnt um siebzehn/fünf Uhr fünfundvierzig.
    Die Veranstaltung beginnt um Viertel vor fünf.
    Die Veranstaltung beginnt um dreiviertel Fünf.

    Sind diese Schreibweisen richtig?

    Herzliche Grüße
    Marco

    Antworten
    1. Sandra Meinzenbach (Beitrag Autor)

      Guten Tag, Marco,

      bei Zahlwörtern schreibt man korrekt: „Die Veranstaltung beginnt um Viertel vor fünf“ (oder: „Die Veranstaltung beginnt viertel fünf“) oder „Die Veranstaltung beginnt um dreiviertel fünf“ (nicht aber „um dreiviertel Fünf“).

      Bei Ihren ersten beiden Beispielen sagt man in der gesprochenen Sprache (und schreibt man tendenziell auch) „Die Veranstaltung beginnt um siebzehn Uhr fünfundvierzig“ oder „Die Veranstaltung beginnt um fünf Uhr fünfundvierzig“.
      Die Variante „Die Veranstaltung beginnt um siebzehn/fünf Uhr und fünfundvierzig Minuten“ geht aber auch: Diese Formulierung ist nur etwas komplexer.

      Viele Grüße
      Sandra Meinzenbach

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